Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Mai 2025 | Tickwerk, Freie Strasse 64, 4051 Basel
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Reparatur-, Service- und Restaurierungsaufträge, die zwischen Tickwerk (nachfolgend «wir» oder «Tickwerk»), Freie Strasse 64, 4051 Basel, und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») abgeschlossen werden.
Sie gelten sowohl für Aufträge, die in unserem Atelier persönlich erteilt werden, als auch für solche, die schriftlich, telefonisch oder elektronisch vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Auftragsannahme
Ein Auftrag kommt zustande, wenn Tickwerk die Annahme des Auftrags schriftlich oder mündlich bestätigt. Bei der Auftragsannahme erstellen wir – sofern möglich – eine Einschätzung des Arbeitsumfangs und der voraussichtlichen Kosten. Diese Einschätzung ist unverbindlich, soweit sich im Verlauf der Arbeiten neue Erkenntnisse ergeben.
Bei Arbeiten, die den geschätzten Betrag wesentlich überschreiten (mehr als 20 %), informieren wir den Auftraggeber vorab und holen eine zusätzliche Freigabe ein. Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Auftrag zu den bis dahin entstandenen Kosten abbrechen.
Bei der Sammler-Restaurierung (Collector Restoration) werden dem Auftraggeber die einzelnen Arbeitsphasen zur Freigabe vorgelegt, bevor mit dem nächsten Schritt begonnen wird.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag. Tickwerk bietet folgende Hauptleistungen an:
Riemen & Passform (CHF 130)
Auswahl und Montage von Leder-, Stoff-, Gummi- oder Metallbändern, Anpassung von Gliederketten, Federsteg-Austausch, Reinigung der Bandanstösse und Beratung zur Passform.
Service & Regulierung (CHF 460)
Reinigung, Schmierung und Gangregulierung für mechanische Uhrwerke, Gangbericht über verschiedene Lagen, Dichtungskontrolle und Aussenreinigung.
Sammler-Restaurierung (CHF 910)
Sorgfältige, phasenweise Restaurierung von Vintage- und Erbstücken mit Schwerpunkt auf Originalerhalt und reversibler Vorgehensweise. Umfasst Zustandsdokumentation und Beschaffung zeitgenössischer Ersatzteile.
Zusätzliche Leistungen, die sich im Verlauf der Arbeiten als notwendig erweisen, werden nach vorheriger Absprache separat berechnet. Nicht im Leistungsumfang inbegriffen sind Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung durch den Auftraggeber entstanden sind, sofern dies nicht Gegenstand des Auftrags ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer. Die Abholungspreise sind fällig bei Abholung der Uhr oder nach schriftlicher Aufforderung bei Versandaufträgen.
Wir akzeptieren Barzahlung und die gängigen Kartenzahlungsmethoden. Eine Vorauszahlung kann bei Aufträgen über CHF 300 in Höhe von 30 % des Schätzbetrags verlangt werden.
Bei nicht fristgerechter Zahlung (Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum) können Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr in Rechnung gestellt werden.
5. Lieferzeiten und Abholung
Die angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und können je nach Auftragsvolumen und Verfügbarkeit von Ersatzteilen variieren. Bei absehbaren Verzögerungen informieren wir den Auftraggeber zeitnah.
Der Auftraggeber wird per Telefon oder E-Mail benachrichtigt, sobald die Uhr abholbereit ist. Bei Nichtabholung innert 30 Tagen ab Bereitstellungsmeldung kann eine Lagergebühr von CHF 5 pro Tag erhoben werden.
Nach 6 Monaten ohne Kontaktaufnahme kann Tickwerk das Stück im Rahmen des gesetzlichen Pfandrechts verwerten, um die offenen Kosten zu decken.
6. Annahme- und Aufbewahrungspflicht
Tickwerk verwahrt alle anvertrauten Uhren und Teile mit der gebotenen Sorgfalt. Die Stücke werden in geeigneten Behältnissen und unter sachgerechten Bedingungen gelagert.
Wertvolle oder besonders empfindliche Stücke können auf Wunsch des Auftraggebers versichert werden. Die Kosten einer allfälligen Zusatzversicherung trägt der Auftraggeber.
7. Gewährleistung
Tickwerk gewährt auf alle durchgeführten Arbeiten eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abholung. Diese umfasst Mängel, die auf unsere Arbeit zurückzuführen sind.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Schäden durch unsachgemässe Behandlung oder Stösse nach der Abholung
- Normale Abnützung und Verschleiss
- Wasserschäden, sofern keine explizite Dichtigkeitsprüfung beauftragt wurde
- Schäden an bereits stark abgenutzten oder altersbedingten Teilen, die nicht Teil der beauftragten Arbeit waren
Gewährleistungsansprüche sind schriftlich oder telefonisch an Tickwerk zu melden. Wir prüfen das Stück und informieren den Auftraggeber über das weitere Vorgehen.
8. Haftungsbeschränkung
Tickwerk haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zustand und den Wert der übergebenen Uhr bei Auftragserteilung anzugeben. Angaben, die den Versicherungsschutz oder die Risikoeinschätzung beeinflussen, sind vollständig und korrekt zu machen.
Für Schäden durch Dritte, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Einbruch, Naturkatastrophen) übernimmt Tickwerk keine Haftung, sofern die branchenüblichen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
9. Eigentumsrecht und Pfandrecht
Die übergebene Uhr verbleibt im Eigentum des Auftraggebers. Tickwerk beansprucht für durchgeführte Arbeiten ein gesetzliches Pfandrecht (Art. 895 ZGB) an der Uhr bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Rechnung.
Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er berechtigt ist, über die Uhr zu verfügen (Eigentümer oder bevollmächtigter Vertreter).
10. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist. Wir verwenden Ihre Daten ausschliesslich zur Auftragsabwicklung und zur Kommunikation mit Ihnen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten, die sich aus dem Auftragsverhältnis ergeben und nicht einvernehmlich gelöst werden können, ist der ordentliche Gerichtsstand Basel-Stadt massgebend.
Tickwerk ist bemüht, Differenzen einvernehmlich zu klären. Wir stehen für ein Gespräch jederzeit zur Verfügung.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.
Tickwerk behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website einsehbar. Für laufende Aufträge gelten die AGB in der Fassung, die bei Auftragserteilung gültig war.
Fragen zu diesen AGB richten Sie an: [email protected] oder telefonisch unter +41 61 273 95 48.
Tickwerk
Freie Strasse 64, 4051 Basel
Mo–Fr 09:00–18:00 | Sa 10:00–16:00